… des Vereins Freunde und Förderer der Dresdner Seniorenakademie Wissenschaft und Kunst (e. V.)

§ 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr

§ 2: Zweck des Vereins

§ 3: Erwerb der Mitgliedschaft

§ 4: Mitgliedsbeiträge

§ 5: Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

§ 7: Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung (§ 8)
  2. der Vorstand (§§ 9, 10)
  3. die Finanzprüfer (§ 11)
  4. der Schlichtungsausschuss (§ 12)
  5. der Beirat (§§ 13, 14, 15)

Alle zu wählenden Organe (Vorstand, Finanzprüfer und Schlichtungsausschuss) werden auf fünf Jahre gewählt.

§ 8: Mitgliederversammlung

Anträge zur Mitgliederversammlung müssen zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich eingereicht werden.

§ 9: Vorstand

Wählbar ist jedes Mitglied des Vereins.

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus

§ 10: Aufgaben des Vorstandes

§11: Finanzprüfer

Sie prüfen wenigstens einmal im Jahr die Finanzgeschäfte, die Geldgeschäfte sowie das materielle Vereinsvermögen und den Jahresabschluss des Vereins. Die Prüfungsergebnisse sind schriftlich festzuhalten und der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.

§ 12: Schlichtungsausschuss

§ 13: Beirat

Mitglieder des Beirates sind

§ 14: Aufgaben des Beirates

§ 15: Der Präsident

§ 16: Änderung der Satzung, Auflösung des Vereins

Für die Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 17: Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 15.11.2004 beschlossen, am 23.03.2005 vom Registergericht bestätigt und am 25.04.2016 sowie am 16.01.2017 durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert.